Bevor Sie zu uns kommen
Bevor Sie zur Therapie kommen, benötigen Sie einen Verordnungsschein für Bewegungstherapie von Ihrem behandelnden Arzt. Diesen Verordnungsschein müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse zur chefärztlichen Bewilligung vorlegen. Bitte beachten Sie, dass Sie die Bewilligung bereits vor der Erstbehandlung organisieren, da sonst die Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Bitte bringen Sie den bewilligten Verordnungsschein und vorhandene Befunde (Röntgen, MRT, Blutbefunde,..) bereits zur ersten Behandlung mit!
Am Ende jeder Einheit erhalten Sie einen Zahlungsbeleg der Registrierkasse, der allerdings noch nicht zur Rückerstattung bei der Krankenkasse berechtigt. Am Ende der Therapieserie bekommen Sie die bewilligte Verordnung wieder zurück, die Sie dann in Verbindung mit der Honorarnote bei der Krankenkasse zur Refundierung einreichen können.
Osteopathie ist leider noch immer keine von der Krankenkasse anerkannte Therapieform, so dass Sie die Leistung nicht bei der Krankenkasse zur Rückvergütung geltend machen können. Die meisten privaten Zusatzversicherungen übernehmen aber die Kosten zumindest anteilsmäßig.
Auch für Osteopathie wird eine Verordnungschein für Osteopathie vom behandelnden Arzt benötigt!
Bei Fragen zögern Sie bitte nicht mit uns Kontakt aufzunehmen!
Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, sagen Sie den Termin bitte mindestens 24h vorher ab, ansonsten wird der Termin voll in Rechnung gestellt!
So erhalten Sie einen Termin
Unter dem Menüpunkt Kontakt können Sie sich noch heute für einen Termin mit uns in Verbindung setzen. Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden, um einen passenden Termin für Sie zu finden.
Haben Sie akute Schmerzen? Dann wenden Sie sich bitte zuerst an Ihren betreuenden Arzt! Wir haben leider keine Akuttermine. Wir versuchen aber jederzeit eine passende, schnelle Lösung zu finden!